Unsere Umzüge bei Pflegebedürftigkeit

Sie sind pflegebedürftig, aber Ihr derzeitiges Zuhause bietet kein passendes Umfeld?

Wenn der Zustand des eigenen Heims den Anforderungen eines Pflegebedürftigen nicht mehr gerecht wird, kann ein finanzieller Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden. Sofern selbst nach innerhäuslichen Anpassungen (z.B. durch den Wechsel von einem Obergeschoss in eine ebenerdige Wohnung im selben Haus) keine pflegegerechte Wohnsituation geschaffen werden kann, wird auch ein Umzug durch ein Umzugsunternehmen gefördert.

Situationen wie diese entstehen häufig durch fortschreitende Krankheiten oder unvorhersehbare, plötzlich eintretende Behinderungen. Sobald der Umzugswillige einen Pflegegrad hat besteht ein finanzieller Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung, um die Wiederherstellung und Erhaltung der eigenständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen anstreben stehen Ihnen unsere Experten von Nolte Dienstleistungen gerne von der Vorbereitung bis hin zum Einzug ins neue Zuhause mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich voll und ganz auf unsere Expertise und Professionalität verlassen – natürlich zum günstigen Festpreis.

Wann ist eine Förderung möglich?

Wir haben hier noch ein paar wichtige Details für Sie zur Übersicht zusammengefasst:

Folgende Situationen können im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gefördert werden:

  • Wenn nur durch eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme die notwendige häusliche Pflege möglich ist
  • Wenn durch die wohnumfeldverbessernde Maßnahme eine maßgebliche Erleichterung für den Pflegebedürftigen oder den Pflegeverantwortlichen erreicht werden kann
  • Wenn durch die wohnumfeldverbessernde Maßnahme eine eigenständige Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann

Leistungshöhe der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

Für gewöhnlich wird eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.000,00 Euro finanziell unterstützt. Dies gilt sowohl für Anpassungen des bisherigen Zuhauses als auch für Umzüge in eine neue, barrierefreie Wohnung, die den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird.

Die folgenden Kosten sind berücksichtigungsfähig:

  • Vorbereitungshandlungen, Beratungskosten
  • Materialkosten
  • Arbeitslohn
  • ggf. anfallende Gebühren

Auch Berufstätige erhalten Umzugsbeihilfe

Auch Pflegebedürftige, die arbeitsbedingt umziehen müssen, haben Anspruch auf Umzugsbeihilfe!

Zum Beispiel wenn der Arbeitsweg von der bisherigen Wohnung nicht zumutbar wäre und die Arbeitsstätte von der neuen Wohnung barrierefreier zu erreichen ist. Ein Umzug, der einen behindertengerechten Wohnungsbezug gewährleistet, wird einkommensunabhängig von der Pflegekasse übernommen (Umzugsbeihilfe nach § 33 Absatz 8 Nummer 6 SGB IX). Umzüge, die allein aufgrund der Distanz- und Fahrzeitverkürzung zum Arbeitsplatz erfolgen, müssen dahingegen partiell vom eigenen Einkommen getragen werden.

Alternative oder zusätzliche Leistungsträger

Neben der Pflegeversicherung kommen auch noch andere Leistungsträger in Frage (z.B. gesetzliche Unfallversicherung, Integrationsamt, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit). Diese können Sie insbesondere auch dann in Betracht ziehen, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Erfolgt von dieser Seite keine Genehmigung, haben Sie auch noch die Möglichkeit, Umzugsbeihilfe vom überörtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen. Das geht dann allerdings mit einer Offenlegung sämtlicher Einkünfte und Vermögensangaben einher.

Wichtiger Hinweis!

Die Antragstellung muss noch vor dem Wohnungswechsel stattfinden!

Ganz gleich für welchen Leistungsträger Sie sich entscheiden, ein Antrag muss unbedingt immer vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden, da andernfalls eine Kostenübernahme durch den Träger nicht gewährleistet werden kann! Wir raten dazu die entsprechenden Kostenvoranschläge bereits vor Antragsstellung einzuholen, um Zeit zu sparen.

Unsere Experten von Nolte Dienstleistungen bieten Ihnen gern eine kostenlose Beratung an und erstellen Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot zu fairen Preisen. Sprechen Sie uns einfach an!

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Wir nehmen uns Zeit für Ihren Umzug

Senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage über das nachfolgende Kontaktformular und unsere freundlichen Kundenberater werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden um alle Details zu klären. Sie erhalten dann ein qualifiziertes Angebot mit Festpreisgarantie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Persönlicher Ansprechpartner

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  • Sicherer Transport & Lagerung

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Helene Nolte
Helene NolteGeschäftsführerin
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