Unsere Umzüge bei ALG II / Hartz 4

Wir alle wissen: jeder Umzug kostet Geld.

Reparaturkosten, Transportkosten, Umzugskartons, Kosten, die bei der Wohnungssuche anfallen, Mietkaution, Einrichtungskosten, und vieles mehr. Selbst Normalverdiener können hier finanziell schnell an Ihre Grenzen stoßen. Als Hartz-IV-Empfänger haben Sie nur minimale finanzielle Mittel, wodurch ein Umzug oft geradewegs unmöglich erscheint.

Was können Sie also tun, wenn Sie derzeit von Hartz IV leben und umziehen wollen (oder müssen), den Umzug aber nicht eigenständig finanzieren können?

Im Folgenden erklären wir Ihnen gern unter welchen Umständen Sie als Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf eine Kostenübernahme vom Jobcenter haben.

Sie haben Interesse an einem Umzug bei ALG II / Hartz 4 zum günstigen Festpreis? Dann rufen Sie uns gerne vorab an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wann ist eine Förderung möglich?

Gründe für einen Umzug, die vom Jobcenter anerkannt werden:

  • Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle, für die der tägliche Arbeitsweg hinsichtlich Zeit und Distanz unzumutbar wäre
  • Familienzuwachs und dem damit einhergehenden Bedarf einer größeren Wohnung
  • Bei Heirat, Trennung, Scheidung oder einer ähnlichen sich verändernden Lebenssituation
  • Bei Kündigung durch den Vermieter (sofern die Kündigung nicht durch den Mieter selbstverschuldet ist)
  • Wenn die Wohnung aus alters- oder krankheitsbedingen Gründen nicht mehr zumutbar ist (z. B. wenn ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig wird)
  • Wenn der Zustand der Wohnung unzumutbar ist (z. B. bei Schimmelbefall) – sofern dies nicht durch den Mieter verschuldet ist und der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nichts an der Situation ändert
  • Bei Kostenersparnis durch die neue Wohnung

Folgende Gründe werden vom Jobcenter NICHT anerkannt:

  • Familienzusammenführung
  • Mietmängel
  • Wenn die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz nur in Aussicht gestellt wurde, jedoch noch kein Vertrag unterschrieben wurde
  • Wenn eine Verbesserung der Arbeitssituation andernorts nur vermutet wird
  • Bei Auszug eines Hartz-IV-Empfängers aus dem Elternhaus vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahme: Antritt einer Ausbildung an einem anderen Ort, oder wenn Gründe bestehen, die das Zusammenleben mit den Eltern unzumutbar machen)

Welche Umzugskosten werden durch das Arbeitsamt übernommen?

Sobald eine Bestätigung vorliegt, übernimmt das Jobcenter die folgenden Kosten:

  • Umzugswagen
  • Umzugskartons
  • Umzugsunternehmen (vorausgesetzt, dass der Umzug aus gesundheitsbedingten Gründen nicht selbstständig durchgeführt werden kann)
  • Pauschale für die Verpflegung privater Umzugshelfer
  • Pauschale für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten

In einigen Ausnahmefällen können auch Kosten für Wohnungsanzeigen sowie Wohnungsbesichtigungen oder Maklerkosten übernommen werden.

Die Mietkaution wird als zinsfreies Darlehen aus erster Hand an den Vermieter ausgezahlt.

Üblicherweise zahlt das Jobcenter nur vom Hartz-IV-Empfänger selbst durchgeführte Umzüge. Sofern allerdings gesundheitsbedingte Gründe vorliegen, welche den Einsatz eines Umzugsunternehmens rechtfertigen, so werden auch diese übernommen. Der Sachbearbeiter verlangt hierfür üblicherweise drei Kostenvoranschläge und genehmigt dann das günstigste dieser drei Unternehmen. Unsere Experten von Nolte Dienstleistungen stehen Ihnen gern zur Verfügung und erstellen Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot hierfür. Sprechen Sie uns einfach an!

Wichtiger Hinweis!

Die Antragstellung muss noch vor dem Wohnungswechsel stattfinden!

Wenn ein Anspruch durch einen oder mehrere der oben genannten Gründe besteht, ist es von größter Wichtigkeit den entsprechenden Antrag frühzeitig einzureichen und entsprechende Nachweise vorzulegen, da ansonsten keine Kostenübernahme gewährleistet werden kann!

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Senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage über das nachfolgende Kontaktformular und unsere freundlichen Kundenberater werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden um alle Details zu klären. Sie erhalten dann ein qualifiziertes Angebot mit Festpreisgarantie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Persönlicher Ansprechpartner

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Helene NolteGeschäftsführerin
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